Add your name at the top please, under: Ich unterschreibe den Inhalt dieses Briefes vollständig!
Mit freundlichen Grüßen, to agree with the contents of the protest letter!
Within the scope of this online petition, we have now asked 8 scientists from the research community about the scientific value of monkey brain research (20 questions)
Subject translation: Prof. Nikos Logothetis, take a position on the accusations of the illegality of your monkey brain experiments!
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To: nikos.logothetis@tuebingen.mpg.de, Conchy.Moya@tuebingen.mpg.de ,
Cc: thier@uni-tuebingen.de; treue@gwdg.de; stratmann@mpie.de; almut.schuez@tuebingen.mpg.de; p.strohschneider@germanistik.uni-muenchen.de; rektor@uni-tuebingen.de; kreiter@brain.uni-bremen.de; wolf.singer@esi-frankfurt.de; cornelie.jaeger@mlr.bwl.de; ob@tuebingen.de; poststelle@mwk.bwl.de; poststelle@rpt.bwl.de; wahlkreis@peter-hauk.de; winfried.kretschmann@gruene.landtag-bw.de,
Subject: Prof. Nikos Logothetis, nehmen Sie Stellung zu den Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Versuche!
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Ich unterschreibe den Inhalt dieses Briefes vollständig!
Mit freundlichen Grüßen,
To :
Prof. Logothetis
Cc :
Prof. Hans-Peter Thier
Prof. Stefan Treue
Prof. Martin Stratmann
Prof. Almut Schüz
Prof. Peter Strohschneider
Prof. Bernd Engler
Prof. Andreas Kreiter
Prof. Wolf Singer
Dr. Cornelie Jäger
Oberbürgermeister Boris Palmer
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer
Regierungspräsident Klaus Tappeser
Landwirtschaftsminister Peter Hauk
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Professor Logothetis,
in einem Artikel in der FAZ „Die Affen im Kübel“ über Ihre Affenversuche am MPI tätigt der Journalist Marco Wehr am 03.01.2017 folgende Aussagen:
http://www.faz.net/aktuell/wissen/max-planck-institut-stellt-tierversuche-an-affen-ein-14590250.html
[...] „Verstörend ist für Nikos Logothetis aber auch, wie wenig Unterstützung er und seine Kollegen erfahren. Natürlich wurde der Fall gutachterlich untersucht. In diesem Rahmen schlug man einige Modifikationen im Umgang mit den Versuchstieren vor. Es steht aber fest, dass die Experimente im Einklang mit dem sowieso schon strengen Tierschutzgesetz standen.“ [...]
wobei aus diesen Formulierungen für die Leser leider nicht eindeutig zu erkennen ist, ob es sich um eigene, persönliche Kommentare des Journalisten Marco Wehr oder aber um eine nicht gekennzeichnete Wiedergabe von Aussagen Ihrerseits im Rahmen eines Interviews handelt.
Zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir Sie daher, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, um Ihre persönliche Stellungnahme über die im Zeitungsartikel getätigte Behauptung, es stehe fest, dass die Experimente im Einklang mit dem Tierschutzgesetz gestanden haben. Diese Behauptung kann nämlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht unkommentiert und unwidersprochen in der Öffentlichkeit stehen gelassen werden, denn sie greift noch laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen bzw. schwebenden Klageverfahren vor!
Wie Sie wissen, wurden einerseits aufgrund der Veröffentlichung von Undercover-Bildmaterial mehrere Strafanzeigen wegen dem Vorwurf der Tierquälerei seit 2014 erstattet, wobei die von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleiteten Ermittlungen bis heute noch nicht abgeschlossen wurden. Andererseits sind über den Tatbestand der Tierquälerei hinaus zusätzliche Vorwürfe der Gesetzwidrigkeit auf der Basis von verschiedenen Informationen über diese Versuche, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, in Strafanzeigen bzw. Klageverfahren eingeflossen, die ebenfalls noch nicht gerichtlich geprüft und beschieden wurden.
Nachstehend nehmen Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der Vorwürfe der Gesetzwidrigkeit zur Kenntnis, die gegen Ihre Versuche an Affen am MPI staatsanwaltlich bzw. rechtsanwaltlich erhoben wurden und im Wesentlichen Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes §§ 1, 2, 7, 8, 11, 15 und 17 bzw. gegen das EU-Recht betreffen:
1. Die Tierhaltung am MPI ist gesetzwidrig
Primaten müssen gemäß TierSchG als hochentwickelte Tiere mit hohen artbedingten Bewegungs- und Sozialverhaltensbedürfnissen in genügend großen, gemischten Gruppen und in ausreichend geräumigen Gehegen gehalten werden. Sie werden jedoch am MPI dauerhaft in winzigen Edelstahlkäfigen von 2 qm gehalten, teilweise in der verbotenen Einzelhaltung.
2. Der Umgang mit den Tieren am MPI ist gesetzwidrig
Gewöhnungs- und Trainingsmaßnahmen müssen gemäß TierSchG sicherstellen, dass die Tiere stets angst- und streßfrei leben, sowie sich auch den Versuchen freiwillig unterstellen. Die Tiere am MPI sind jedoch stark verängstigt, sie müssen zu den Versuchen mit der Führstange brutal aus den Käfigen herausgezerrt werden, sie müssen für die Versuche fixiert werden und zeigen Verhaltensstörungen, bis hin zu Selbstverstümmelungen.
3. Die Betreuung der Tiere am MPI ist nicht gesetzeskonform
Gemäß TierSchG sind Tierschutzerwägungen im Zusammenhang mit der Haltung, der Betreuung und der Verwendung von Versuchstieren zum Schutz ihres Wohlergehens, ihrer Gesundheit und ihres Lebens DIE HÖCHSTE PRIORITÄT einzuräumen – was auch unumstritten eine unabdingbare Voraussetzung für unverfälschte und brauchbare wissenschaftliche Forschungsergebnisse darstellt.
Der körperliche und psychische gesundheitliche Zustand der Tiere zeugt jedoch von gravierenden und grobfahrlässigen Verfehlungen bei der tierärztlichen Betreuung, wie aus Beobachtungen anläßlich den Undercover-Recherchen 2014 hervorgeht: Verheerende Tuberkulose-Epidemie, Infektionen mit den MRSA-Killerkeimen, Schlaganfälle, Kammerinfektionen, OP-Komplikationen, Lähmungen, Erblindungen, Verbrennungen, Rachenentzündungen, Schwanzamputationen, Fingeramputationen, implantierte Augenspulen, Wundentzündungen, Blutungen, Nahrungsverweigerung und Abmagerung, Durstsymptome, Erlösungen von todkranken Tieren und Durchführung von Versuchen mit todkranken Tieren. Siehe hier ein Fragekatalog über den erschreckenden gesundheitlichen Zustand der Tiere, das nie beantwortet wurde:
http://www.jocelyne-lopez.de/pdfDateien/Fragenkatalog-Logothetis.pdf
Wir bitten Sie ausdrücklich, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, diese Fragen gezielt und einzeln zu beantworten.
4. Extrem schwer belastende Versuche sind verboten
Die den Tieren am MPI täglich zugeführten und über Jahre anhaltenden Leiden und Schmerzen bei der Haltung, der Behandlung und der Verwendung im Versuch, sowie die schweren und irreparablen Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit bis hin zu ihrer systematischen Tötung in „Finalversuchen“ (alle Tiere verlieren ihr Leben), sind eindeutig als extrem hoch einzustufen und entsprechen dem Schweregrad „schwer“. Seit 2012 sind solche Versuche nach EU-Recht als ethisch unverträglich einzustufen und sind dementsprechend verboten.
5. Wiederholungs- und Doppelversuche sind verboten
Das Tierschutzgesetz verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche. Die gleichen Affenversuche in der Hirnforschung wurden bzw. werden noch aktuell seit mehr als 40 Jahren in 8 Forschungsstandorten gleichzeitig durchgeführt: Frankfurt, Tübingen, Bremen, Berlin, München, Bochum, Magdeburg, Göttingen.
6. Der zu erwartende Nutzen der Affenversuche ist verfehlt
Gemäß Tierschutzgesetz muss der zu erwartende Nutzen von Tierversuchen der Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten dienen, was in der Affenhirnforschung mit zu erwartenden Behandlungsansätzen für neurologische Gehirnerkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson und psychiatrische wie Schizophrenie deklariert wird, einschließlich am MPI.
Nach mehr als 40 Jahren Affenhirnforschung in 8 Forschungsstandorten in Deutschland, einschließlich am MPI, wurde jedoch KEINE EINZIGE BRAUCHBARE NEUE ERKENNTNIS zur Therapie dieser menschlichen Erkrankungen gewonnen, wobei eine endgültige Einstellung dieser Versuche gemäß Tierschutzgesetz dementsprechend schon lange dringend geboten war – und in drei Forschungsstandorten auch tatsächlich vor ein paar Jahren umgesetzt wurde (Bochum, Berlin, München). Die Fortführung dieser erwiesenen erfolglosen und nutzlosen Versuche ist demzufolge gesetzwidrig.
7. Tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind nach TierSchG zu bevorzugen.
Seit Jahrzehnten existieren tierversuchsfreie Forschungsmethoden zur Erforschung der angegebenen menschlichen neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen (einschließlich tiefer Hirnstimulation am menschlichen Gehirn), die bereits Erkenntnisse geliefert haben sowie national und international bereits im Einsatz sind. Die Versuche an Tieren zur Therapie der genannten menschlichen Erkrankungen sind dementsprechend nicht nur sinnlos, was auch ihre jahrzehntelange Erfolglosigkeit erklärt, sondern auch gesetzwidrig.
8. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde nicht zugrunde gelegt
Bei der Beantragung von Tierversuchen muss nach Tierschutzgesetz der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde gelegt werden, um die Unerlässlichkeit der Versuche zu begründen und zu rechtfertigen.
Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten durch unzählige nationale und internationale Studien aus der Fachwelt dokumentiert: Es ist fachlich sehr stark umstritten, dass Tierversuche für die Humanmedizin brauchbar seien. Dieser fachliche Meinungsstreit über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung in der internationalen Fachgemeinde wurde jedoch nie berücksichtigt und wird vom MPI völlig ausgeblendet, was ein Verstoß gegen diese verbindliche Vorgabe des Tierschutzgesetzes darstellt.
Wir fordern Sie dementsprechend auf, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, die 20 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung einzeln und gezielt persönlich zu beantworten, die wir vor mehr als 1 Jahr im Rahmen dieser Online-Petition und ihrer 28 Aktualisierungen an die Forschungsgemeinschaft der Affenhirnforschung gestellt haben und die bis jetzt leider nicht beantwortet wurden, siehe:
Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut (#MPI) Tübingen
https://www.change.org/p/herr-prof-hans-peter-thier-beantworten-sie-bitte-4-fragen-%C3%BCber-den-wissenschaftlichen-wert-der-affenhirnforschung-am-max-planck-institut-mpi-t%C3%BCbingen
Siehe hier eine Zusammenfassung unseres Fragenkatalogs über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung:http://www.jocelyne-lopez.de/pdfDateien/Fragekatalog%20aus%20der%20Petition%20HansPeterThier.pdf
Vor dem Hintergrund der im zitierten FAZ-Artikel vom 03.01.2017 Ihnen unterstellten Behauptung, Ihre Versuche an Affen stünden „im Einklang mit dem Tierschutzgesetz“, bitten wir Sie ausdrücklich, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, gezielt und einzeln zu unseren oben aufgelisteten 8 Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Affenversuche Stellung zu nehmen, sowie unsere zwei beigefügten Fragenkataloge zu beantworten.
Wir danken im Voraus, auch im Namen der mehr als 26.000 Unterzeichner dieser Petition, und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax
To :
Prof. Logothetis
Cc :
Prof. Hans-Peter Thier
Prof. Stefan Treue
Prof. Martin Stratmann
Prof. Almut Schüz
Prof. Peter Strohschneider
Prof. Bernd Engler
Prof. Andreas Kreiter
Prof. Wolf Singer
Dr. Cornelie Jäger
Oberbürgermeister Boris Palmer
Wissenschaftsministerin Theresia Bauer
Regierungspräsident Klaus Tappeser
Landwirtschaftsminister Peter Hauk
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Sehr geehrter Herr Professor Logothetis,
in einem Artikel in der FAZ „Die Affen im Kübel“ über Ihre Affenversuche am MPI tätigt der Journalist Marco Wehr am 03.01.2017 folgende Aussagen:
http://www.faz.net/aktuell/wissen/max-planck-institut-stellt-tierversuche-an-affen-ein-14590250.html
[...] „Verstörend ist für Nikos Logothetis aber auch, wie wenig Unterstützung er und seine Kollegen erfahren. Natürlich wurde der Fall gutachterlich untersucht. In diesem Rahmen schlug man einige Modifikationen im Umgang mit den Versuchstieren vor. Es steht aber fest, dass die Experimente im Einklang mit dem sowieso schon strengen Tierschutzgesetz standen.“ [...]
wobei aus diesen Formulierungen für die Leser leider nicht eindeutig zu erkennen ist, ob es sich um eigene, persönliche Kommentare des Journalisten Marco Wehr oder aber um eine nicht gekennzeichnete Wiedergabe von Aussagen Ihrerseits im Rahmen eines Interviews handelt.
Zur Vermeidung von Missverständnissen bitten wir Sie daher, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, um Ihre persönliche Stellungnahme über die im Zeitungsartikel getätigte Behauptung, es stehe fest, dass die Experimente im Einklang mit dem Tierschutzgesetz gestanden haben. Diese Behauptung kann nämlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht unkommentiert und unwidersprochen in der Öffentlichkeit stehen gelassen werden, denn sie greift noch laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen bzw. schwebenden Klageverfahren vor!
Wie Sie wissen, wurden einerseits aufgrund der Veröffentlichung von Undercover-Bildmaterial mehrere Strafanzeigen wegen dem Vorwurf der Tierquälerei seit 2014 erstattet, wobei die von der Staatsanwaltschaft Tübingen eingeleiteten Ermittlungen bis heute noch nicht abgeschlossen wurden. Andererseits sind über den Tatbestand der Tierquälerei hinaus zusätzliche Vorwürfe der Gesetzwidrigkeit auf der Basis von verschiedenen Informationen über diese Versuche, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, in Strafanzeigen bzw. Klageverfahren eingeflossen, die ebenfalls noch nicht gerichtlich geprüft und beschieden wurden.
Nachstehend nehmen Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der Vorwürfe der Gesetzwidrigkeit zur Kenntnis, die gegen Ihre Versuche an Affen am MPI staatsanwaltlich bzw. rechtsanwaltlich erhoben wurden und im Wesentlichen Verstöße gegen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes §§ 1, 2, 7, 8, 11, 15 und 17 bzw. gegen das EU-Recht betreffen:
1. Die Tierhaltung am MPI ist gesetzwidrig
Primaten müssen gemäß TierSchG als hochentwickelte Tiere mit hohen artbedingten Bewegungs- und Sozialverhaltensbedürfnissen in genügend großen, gemischten Gruppen und in ausreichend geräumigen Gehegen gehalten werden. Sie werden jedoch am MPI dauerhaft in winzigen Edelstahlkäfigen von 2 qm gehalten, teilweise in der verbotenen Einzelhaltung.
2. Der Umgang mit den Tieren am MPI ist gesetzwidrig
Gewöhnungs- und Trainingsmaßnahmen müssen gemäß TierSchG sicherstellen, dass die Tiere stets angst- und streßfrei leben, sowie sich auch den Versuchen freiwillig unterstellen. Die Tiere am MPI sind jedoch stark verängstigt, sie müssen zu den Versuchen mit der Führstange brutal aus den Käfigen herausgezerrt werden, sie müssen für die Versuche fixiert werden und zeigen Verhaltensstörungen, bis hin zu Selbstverstümmelungen.
3. Die Betreuung der Tiere am MPI ist nicht gesetzeskonform
Gemäß TierSchG sind Tierschutzerwägungen im Zusammenhang mit der Haltung, der Betreuung und der Verwendung von Versuchstieren zum Schutz ihres Wohlergehens, ihrer Gesundheit und ihres Lebens DIE HÖCHSTE PRIORITÄT einzuräumen – was auch unumstritten eine unabdingbare Voraussetzung für unverfälschte und brauchbare wissenschaftliche Forschungsergebnisse darstellt.
Der körperliche und psychische gesundheitliche Zustand der Tiere zeugt jedoch von gravierenden und grobfahrlässigen Verfehlungen bei der tierärztlichen Betreuung, wie aus Beobachtungen anläßlich den Undercover-Recherchen 2014 hervorgeht: Verheerende Tuberkulose-Epidemie, Infektionen mit den MRSA-Killerkeimen, Schlaganfälle, Kammerinfektionen, OP-Komplikationen, Lähmungen, Erblindungen, Verbrennungen, Rachenentzündungen, Schwanzamputationen, Fingeramputationen, implantierte Augenspulen, Wundentzündungen, Blutungen, Nahrungsverweigerung und Abmagerung, Durstsymptome, Erlösungen von todkranken Tieren und Durchführung von Versuchen mit todkranken Tieren. Siehe hier ein Fragekatalog über den erschreckenden gesundheitlichen Zustand der Tiere, das nie beantwortet wurde:
http://www.jocelyne-lopez.de/pdfDateien/Fragenkatalog-Logothetis.pdf
Wir bitten Sie ausdrücklich, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, diese Fragen gezielt und einzeln zu beantworten.
4. Extrem schwer belastende Versuche sind verboten
Die den Tieren am MPI täglich zugeführten und über Jahre anhaltenden Leiden und Schmerzen bei der Haltung, der Behandlung und der Verwendung im Versuch, sowie die schweren und irreparablen Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit bis hin zu ihrer systematischen Tötung in „Finalversuchen“ (alle Tiere verlieren ihr Leben), sind eindeutig als extrem hoch einzustufen und entsprechen dem Schweregrad „schwer“. Seit 2012 sind solche Versuche nach EU-Recht als ethisch unverträglich einzustufen und sind dementsprechend verboten.
5. Wiederholungs- und Doppelversuche sind verboten
Das Tierschutzgesetz verbietet Wiederholungs- und Doppelversuche. Die gleichen Affenversuche in der Hirnforschung wurden bzw. werden noch aktuell seit mehr als 40 Jahren in 8 Forschungsstandorten gleichzeitig durchgeführt: Frankfurt, Tübingen, Bremen, Berlin, München, Bochum, Magdeburg, Göttingen.
6. Der zu erwartende Nutzen der Affenversuche ist verfehlt
Gemäß Tierschutzgesetz muss der zu erwartende Nutzen von Tierversuchen der Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten dienen, was in der Affenhirnforschung mit zu erwartenden Behandlungsansätzen für neurologische Gehirnerkrankungen wie Alzheimer oder Parkinson und psychiatrische wie Schizophrenie deklariert wird, einschließlich am MPI.
Nach mehr als 40 Jahren Affenhirnforschung in 8 Forschungsstandorten in Deutschland, einschließlich am MPI, wurde jedoch KEINE EINZIGE BRAUCHBARE NEUE ERKENNTNIS zur Therapie dieser menschlichen Erkrankungen gewonnen, wobei eine endgültige Einstellung dieser Versuche gemäß Tierschutzgesetz dementsprechend schon lange dringend geboten war – und in drei Forschungsstandorten auch tatsächlich vor ein paar Jahren umgesetzt wurde (Bochum, Berlin, München). Die Fortführung dieser erwiesenen erfolglosen und nutzlosen Versuche ist demzufolge gesetzwidrig.
7. Tierversuchsfreie Forschungsmethoden sind nach TierSchG zu bevorzugen.
Seit Jahrzehnten existieren tierversuchsfreie Forschungsmethoden zur Erforschung der angegebenen menschlichen neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen (einschließlich tiefer Hirnstimulation am menschlichen Gehirn), die bereits Erkenntnisse geliefert haben sowie national und international bereits im Einsatz sind. Die Versuche an Tieren zur Therapie der genannten menschlichen Erkrankungen sind dementsprechend nicht nur sinnlos, was auch ihre jahrzehntelange Erfolglosigkeit erklärt, sondern auch gesetzwidrig.
8. Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde nicht zugrunde gelegt
Bei der Beantragung von Tierversuchen muss nach Tierschutzgesetz der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde gelegt werden, um die Unerlässlichkeit der Versuche zu begründen und zu rechtfertigen.
Der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ist seit Jahrzehnten durch unzählige nationale und internationale Studien aus der Fachwelt dokumentiert: Es ist fachlich sehr stark umstritten, dass Tierversuche für die Humanmedizin brauchbar seien. Dieser fachliche Meinungsstreit über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung in der internationalen Fachgemeinde wurde jedoch nie berücksichtigt und wird vom MPI völlig ausgeblendet, was ein Verstoß gegen diese verbindliche Vorgabe des Tierschutzgesetzes darstellt.
Wir fordern Sie dementsprechend auf, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, die 20 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung einzeln und gezielt persönlich zu beantworten, die wir vor mehr als 1 Jahr im Rahmen dieser Online-Petition und ihrer 28 Aktualisierungen an die Forschungsgemeinschaft der Affenhirnforschung gestellt haben und die bis jetzt leider nicht beantwortet wurden, siehe:
Herr Prof. Hans-Peter Thier, beantworten Sie bitte 4 Fragen über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung am Max Planck Institut (#MPI) Tübingen
https://www.change.org/p/herr-prof-hans-peter-thier-beantworten-sie-bitte-4-fragen-%C3%BCber-den-wissenschaftlichen-wert-der-affenhirnforschung-am-max-planck-institut-mpi-t%C3%BCbingen
Siehe hier eine Zusammenfassung unseres Fragenkatalogs über den wissenschaftlichen Wert der Affenhirnforschung:http://www.jocelyne-lopez.de/pdfDateien/Fragekatalog%20aus%20der%20Petition%20HansPeterThier.pdf
Vor dem Hintergrund der im zitierten FAZ-Artikel vom 03.01.2017 Ihnen unterstellten Behauptung, Ihre Versuche an Affen stünden „im Einklang mit dem Tierschutzgesetz“, bitten wir Sie ausdrücklich, sehr geehrter Herr Professor Logothetis, gezielt und einzeln zu unseren oben aufgelisteten 8 Vorwürfen der Gesetzwidrigkeit Ihrer Affenversuche Stellung zu nehmen, sowie unsere zwei beigefügten Fragenkataloge zu beantworten.
Wir danken im Voraus, auch im Namen der mehr als 26.000 Unterzeichner dieser Petition, und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez, Sandra Lück, Gerlinde Wax
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ReplyDeletethank you Jill!
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